Patientenverfügung muss das sein?

Jeder kann unabhängig vom Alter in die Situation kommen, nach einem Unfall oder durch krankheitsbedingte Einflüsse seinen Willen nicht mehr äußern zu können.

Für die Ärzte stellt sich dann die Frage, welche Behandlung der Patient wohl wünschen würde.

Jeder sollte sich rechtzeitig mit der Frage beschäftigen, welche Behandlungen dann eingeleitet werden sollen und welche nicht. Das zu Papier gebracht hilft Ihnen, den Angehörigen und Ärzten.

 

Sie können sich Mustervordrucke von vielen Institutionen für Ihre Entscheidung holen. Es gibt kirchliche Patientenverfügungen und solche von Ärzteverbänden. Natürlich können Sie auch frei Texte wählen.

 

Ihr Dokument muss nicht von einem Notar beglaubigt werden.

 

Da die Medizintechnik eine sich schnell entwickelnde Fachrichtung ist, sollten Sie Ihre Verfügung spätestens alle 2 Jahre überdenken und nochmals unterschreiben, wenn Sie weiterhin dazu stehen.

Im Internet können Sie das Dokument für geringes Geld bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen.

Kontakt

Wozu eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist im Grunde noch wichtiger als eine Patientenverfügung!

Nehmen wir an, Sie benötigen plötzlich (Krankheit, Unfall) jemanden, der Ihre Interessen vertritt, also eine Betreuung. Sie können dann nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass automatisch ein naher Verwandter (Partner, Kind …) vom Gericht bestimmt wird. 

 

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie vor dem Eintritt der notwendigen Betreuung, wer Ihre Rechte vertritt.

 

Meißt muss das Betreuungsgericht dann nicht eingeschaltet werden. Falls ausnahmsweise doch, setzen dadurch das für Sie zuständige Betreuungsgericht davon in Kenntnis, wer Sie vertreten soll. Nur so ist sichergestellt, das die Person Ihres Vertrauens auch vom Gericht eingesetzt wird.

 

Im Internet können Sie das Dokument  bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Sie bekommen dann eine "Plastikkarte" auf der Ihr Betreuerwunsch vermerkt ist. Diese Karte sollten Sie immer bei sich führen!

Kontakt

 

 

Falls Sie keine Person kennen, der Sie Ihre Betreuung anvertrauen mögen, gibt es auch in Ihrer Nähe Betreuungsvereine, die Ihnen bei der Suche nach einer rechtlichen Betreuung helfend zur Seite stehen können.

Fragen Sie in Ihrer Gemeinde nach Adressen, oder suchen Sie über das Internet.

Druckversion | Sitemap
© Gerichtliche Betreuungen

E-Mail