Rechtliche Betreuungen

Bessere Bezeichnung:

Gesetzliche Vertretung

Früher Vormundschaft


Das aktuelle Betreuungsrecht (§§ 1896 ff) verpflichtet den gesetzlichen Betreuer, die gesetzliche Betreuerin den Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die Besorgung von Rechtsgeschäften zu legen unter Gewährleistung eines regelmäßigen persönlichen Kontaktes. Die betreute Person wird dadurch nicht (wie früher) entmündigt, sie bleibt voll geschäftsfähig. Der Betreuer, die Betreuerin regelt also alle Angelegenheiten in Absprache und zum Wohle mit der zu betreuenden Person. Hilfe im Haushalt, Pflegeleistungen, Einkäufe und ähnliche Aufgaben gehören nicht zu den direkten Aufgabengebieten der rechtlichen Betreuung, wohl aber organisiert der rechtliche Betreuer, die rechtliche Betreuerin hier die notwendigen Hilfen.

Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht erst nach Anhörung der zu betreuenden Person und unter Abwägung des Für und Wider bestimmt.


Wird Ihr (Wunsch) Betreuer, Betreuerin vom Amtsgericht bestätigt (eingesetzt), ist es ausgeschlossen, dass Ihr Geld (wie oft in den Medien berichtet) verzockt wird. Eine gerichtlich bestellte Betreuung muss dem Gericht Rechenschaft über die Geldgeschäfte ablegen, die im Namen seines Betreuten  getätigt werden. Bei Verfügungen über Anlagevermögen (Sparbuch, Festgeld, Fonds, Aktien, Immobilien, ...) muss das Gericht vor einer Transaktion zustimmen, sonst dürfen die Geldinstitute und Notare nicht aktiv werden.

Für andere Personen (z.B. volljährige Familienangehörige, Freunde, Bekannte) können Sie die Einrichtung einer Betreuung lediglich anregen. Dieser juristische Unterschied ist für das hier beschriebene Verfahren allerdings nicht bedeutend. Falls Sie eine Betreuung anregen möchten, finden Sie hier ein entsprechendes Formular (PDF-Datei), dem Sie entnehmen können, welche Fragen Ihnen bei der Aufnahme Ihrer Anregung ggf. gestellt werden können. Dieser Fragebogen dient lediglich zu Ihrer Orientierung. Selbstverständlich ist es möglich, eine Betreuung anzuregen, auch wenn ein Teil dieser Fragen nicht beantwortet werden kann.

 

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Für die Region Hannover finden Sie Rat bei den
Betreuungsvereinen.

 

Das Gericht prüft und legt fest, in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist und benennt die konkreten Wirkungskreise, diese können sein:

  • Erledigung von Antrags- und Behördenangelegenheiten
  • Verwaltung des Einkommens und Vermögens
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Klärung von Wohnungsangelegenheiten
  • Sorge für die Gesundheit
  • Vertretung gegenüber Einrichtungen (Pflegeheim, …)
  • Anhalten, Weiterleitung, Entgegennahme und Bearbeitung der Post
  • Organisation aktuell notwendiger Hilfen
  • Individuell benannter Wirkungskreis
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